Eine Pfarrstelle wird frei …

Routenplaner zur Pfarrstellenbesetzung – ein Leitfaden

Einführung

Die Besetzung einer Pfarrstelle ist für ein Presbyterium oder einen Kreissynodalvorstand eine wichtige Aufgabe und eine große Herausforderung. Dabei geht es primär um die Auswahl und Entscheidung für eine geeignete Kandidatin oder einen geeigneten Kandidaten. In diesem Zusammenhang sind eine Reihe von Schritten zu gehen, die alle am Verfahren Beteiligten sachgerecht und rechtskonform mit einbeziehen. Es bedarf einer guten Vorbereitung, um die richtige Person an die richtige Stelle zu bekommen. Diese Website will eine Hilfe dazu sein, ein Pfarrstellenbesetzungsverfahren durchzuführen.

Wichtige Neuerungen zum „Wohnen im Pfarrdienst“:
Auf der Grundlage eines längeren Beratungsprozesses sind einige Veränderungen im Blick auf die Rahmenbedingungen für das „Wohnen im Pfarrerdienst“ beschlossen worden. Diese wirken sich an mehreren Stellen gerade auf den Prozess der Pfarrstellenbesetzung aus. Auf die entsprechenden Neuerungen wird an den jeweiligen Stellen durch das Symbol Δ Wohnen hingewiesen.

Die Neuerungen betreffen insbesondere folgende Stationen der Pfarrstellenbesetzung:

1.2 Feststellung des Formats der Pfarrstelle: Regelungen zur Dienstwohnungs- und Residenzpflicht

2.4 Anfrage über die Superintendenten/ den Superintendenten beim Landeskirchenamt: Information durch das Landeskirchenamt an die Bewerberinnen und Bewerber über die beschlossenen Regelungen zur Dienstwohnungs- und Residenzpflicht

3.2.4 Wahlbestätigung durch das Landeskirchenamt

 

Grundlage: Pfarrstellenbesetzungsgesetz

Das Pfarrstellenbesetzungsgesetz als Grundlage regelt insgesamt die Errichtung, Festlegung des Formats, Aufhebung und pfarramtliche Verbindung von Pfarrstellen in der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie ihre Besetzung.

Auf dieser Website finden Sie sowohl die Beschreibung des Verfahren der Besetzung von Pfarrstellen einer Kirchengemeinde, als auch des davon in Details abweichende Verfahrens für Pfarrstellen eines Kirchenkreises. Das Gesetz selbst gilt für alle Pfarrstellen innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen.

 

Ziele:

Das Pfarrstellenbesetzungsgesetz ermöglicht ein strafferes, von Förmlichkeiten befreites Wahlverfahren, das die Feststellung der Eignung für die spezifischen Aufgaben in den Mittelpunkt stellt. Die Anfertigung eines Stellen- und eines Anforderungsprofils und die darauf beruhende Prüfung der Eignung für die jeweilige Pfarrstelle sind darum zentrale und verbindlich vorgeschriebene Elemente des Verfahrens.

Mit dem Gesetz liegt eine gemeinsame rechtliche Grundlage für die Besetzung der Pfarrstellen der Kirchengemeinden und Kirchenkreise und der Landeskirche vor. In diesem Zusammenhang werden auch gemeinsame Pfarrstellen von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche ermöglicht.

Die Pfarrstellenbesetzung der gemeindlichen und kreiskirchlichen Pfarrstellen wird von der Superintendentin oder dem Superintendenten geleitet. Ihr Aufgabenschwergewicht liegt dabei auf der Sicherstellung der Eignungsüberprüfung der ausgewählten Pfarrerin bzw. des ausgewählten Pfarrers im Rahmen einer aufgabenorientierten Berufung.

Aufgrund der Mitverantwortung der Kirchenkreise für die Pfarrstellenbesetzung und der heutigen Realität der Präsentation soll das Präsentationsrecht künftig vorrangig von den Superintendentinnen und Superintendenten ausgeübt werden.

Neu ist weiterhin, dass neben dem eigentlichen Pfarrstellenbesetzungsgesetz, das die Grundsätze enthält, eine Ausführungsverordnung erlassen wurde, die Detailabläufe enthält.

 

Unterstützung und Informationen

Neben der Unterstützung durch die Superintendentin oder den Superintendenten können Sie weitere Hilfe durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskirchenamtes erhalten. Das Landeskirchenamt steht Ihnen für Informationen oder die Formulierung von Beschlüssen etc. gern zur Verfügung (Übersicht der Ansprechpersonen). Auch die Gemeindeberatung im Oikos-Institut und der Fachbereich Supervision im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung bieten Begleitung und Unterstützung im Wahlverfahren an.

Zusammen sollen das Gesetz, die fachkundige Unterstützung und die Informationen und Instrumente, die wir Ihnen auf dieser Website vorstellen, die Qualität eines Kernprozesses der Personalentwicklung, nämlich die Stellenbesetzung, gewährleisten und verbessern.

Wir hoffen, dass wir Sie bei Ihrem eigenen Tun im Blick auf diese verantwortungsvolle Aufgabe gut unterstützen können und wünschen Ihnen dafür Gottes Segen!